BVfK - Wochenendticker 21. April 2018

aktuell - anspruchsvoll - authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Autohandel und Verbrechen sind oft nah beieinander.

 

Wer nicht wagt, der nicht gewinnt!

 

Kollegen bitten um Hilfe: Wer kennt diese Personen und Firmen?

 

Mobile.de reagiert auf Kritik zu Preisbewertungen. Zahl der Bewertungskriterien soll sich verdoppeln.

 

Händlerkritik an mobile.de-Eingabemaske: Es wird immer wilder.

 

BVfK-Gutachten über Preisbewertungen: Eingriff in den Gewerbebetrieb?

 

Kurzes Leben oder kurze Pause? Aus auto4you.de wird www.deineautobörse.de

 

Nur lizenzierte Markenhändler? HeyCar will freie Händler nicht mehr diskriminieren.

 

Petition gegen fragwürdige Abmahnungen.

 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

 

Jetzt für die BVfK-Ankaufplattform "WhoBuysMyCar" registrieren. 

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

Händler obsiegt vor Gericht trotz Defektes innerhalb der Sechs-Monats-Frist. Beweislastumkehr des § 477 BGB (476 a.F.) konnnte widerlegt werden.

 

12. Großer BVfK-Kongress ausgebucht! Anmeldungen können nur noch unter dem Vorbehalt frei werdender Plätze entgegen genommen werden.

 

Insolvenzverfahren über Easy Car Pay eröffnet. Betrieb läuft weiter.

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

Autohandel und Verbrechen sind oft nah beieinander. Der in großem Stil handelnde und auf großem Fuß leben Dirk Dahmen ( rhein-zeitung-mordfall-dahmen-tatverdaechtiger-in-monaco-verhaftet ) wurde das Opfer eines Raubmordes. Ein anderer Händler wurde einmal mit einem sehr interessanten Angebot in ein Café in einer belebten Fußgängerzone gelockt. Beim Betreten des Lokals erhält er einen Schlag auf den Kopf. Als er aufwacht, stellte er fest, dass das Café gerade renoviert wurde und seine für den Kauf mitgeführten 50.000 € weg waren.

Man sieht: Das Risiko ist des Autohändlers ständiger und vielfältiger Begleiter und dennoch kalkulierbar, denn es steht oft in unmittelbaren Bezug zur Gewinnerwartung. Schöner allerdings, wenn es so einfach wäre, dass man nur die Finger von guten Geschäften lassen sollte und so dann sicher sein kann, dass nichts passiert.

Es gilt nämlich auch "Wer nicht wagt, der nicht gewinnt" und daher „spielt die Musik“ auch nach wie vor im Freien Autohandel auch wenn es für dieses Orchester keine Musikschule gibt. Da stößt nämlich auch ein leistungsfähiger Verband, wie der BVfK an seine Grenzen und wir können uns vielleicht um die Instrumente kümmern, aber nicht um diejenigen, die sie spielen.

Die sind daher zuvorderst auf ihre Erfahrungen und ihr Fingerspitzengefühl angewiesen, doch auch das reicht manchmal nicht aus. Dann passiert das, was Juristen gerne als Verwirklichung des Risikos bezeichnet. So harmlos das klingt, so grausam ist es in Wirklichkeit.

Wie bereits seit Anfang April berichtet, beobachtet der BVfK derzeit eine ungewöhnlich große Zahl dramatischer Ereignisse rund um teilweise gestandene, etablierte und professionelle Autohändler. Offensichtlich ist die Entfernung zum kriminellen Milieu manchmal näher, als man ahnt, denn inzwischen ermittelt auch die Staatsanwaltschaft. Um dieser und insbesondere den Betroffenen Händlern zu helfen, haben wir unter stehend ein paar Fragen weitergegeben.

Das ist allerdings nicht der einzige Grund zur Aufregung.

Pech hatte auch die mit viel Engagement und Kapital gestartete Internetplattform cars4you, denn die musste kurzerhand den Betrieb einstellen, denn da machte jemand seine Namensrechte mit richterlicher Hilfe geltend. Die geforderten 220.000,- € waren dann auch dem durchaus wendigen Börsen-Chef Leichnitz zu viel, der dann lieber Geld in den neuen Namen „DeineAutobörse“ investierte.   

Der BVfK wünscht viel Erfolg, denn wir finden Börsenvielfalt gut und wichtig und haben daher auch den VW-Ableger HeyCar gebeten, doch mal über eine Kooperation mit dem BVfK nachzudenken und seine Haltung gegenüber den Freien zu korrigieren. Mehr dazu ebenfalls in einem der nachfolgenden Artikel.

Große Aufregung auch in Berlin bei mobile.de: Der ZDK war angereist und es gab wohl richtig Zoff wegen des Preisbewertungssystems. Auch der BVfK befindet sich seit längerem in der Diskussion mit den Börsen und hat diese zwischenzeitlich mit einem Gutachten konfrontiert. Über einen rechtlich interessanten Aspekt berichten wir ebenfalls in diesem Wochenendticker.

Ach ja, da war doch auch noch die Initiative gegen Abmahnabzocke, wie wir begrüßenswert finden. Wie Sie sich der Online-Petition im deutschen Bundestag finden Sie ebenfalls in diesem Newsletter.

Soweit ein kleiner Ausschnitt über den derzeit scheinbar immer weiter zunehmenden Branchenzoff, der alles andere als erfreulich ist. Dabei haben wir das Diesel Thema heute einmal außen vorgelassen, wozu lediglich kurz anzumerken ist, dass die BVfK-Kampagne gegen den Todgesang des Diesels Wirkung zeigt.

Auch wenn Ihr Verbandsvorsitzender nicht über ein Lehrgangs-Potpourri ähnlich einer eierlegenden Wollmilchsau verfügt, erfüllt niemand diesen wichtigen Auftrag besser, als der BVfK mit seinem großen und tollen Team:

 "Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Kollegen bitten um Hilfe:

Wer kennt diese Personen und Firmen?

Im Zusammenhang über fragwürdige Ereignisse, die den Verdacht eines Schneeballsystems begründen (s.a. WE-Ticker vom 7. und 14. April), bitten nun betroffene BVfK-Händler um Mithilfe. Wer hat Informationen über folgende Firmen und Personen oder hat Kontakt zu diesen?

Lubomir Kupec
Daniel Falta
Siegfried Winter

L&K Gmbh    
DF-Handel&Vermittlung     
KPP-Verwaltungs-Gmbh     
 

Diese Personen und Firmen stehen nicht unbedingt im Verdacht, etwas mit fragwürdigen oder kriminellen Machenschaften zu tun zu haben, können jedoch möglicherweise weiterhelfen.

Darüber hinaus interessiert, von wem in den letzten zwei Jahren junge oder neue Fahrzeuge der Marken Maserati und Range Rover angeboten, möglicherweise auch gehandelt wurden. Auch hier ist nicht zwangsläufig jeder Anbieter fragwürdig. Allerdings ist festzustellen, dass mutmaßliche Betrüger sehr geschickt, professionell und mit großer Branchenkenntnis vorgehen.

Zu Beginn laufen die Geschäfte perfekt ab. Es wird keine Vorkasse verlangt, die Ware kommt pünktlich und die Papiere sind in Ordnung. Nachdem man sich besser kennt und „vertraut“, werden manchmal sogar Fahrzeuge geliefert, ohne eine Zug-um-Zug Bezahlung zu verlangen. Solche „Verhältnisse“ können jedoch zu trügerischer Sicherheit führen.

Daher ist besondere Vorsicht geboten, insbesondere, wenn es sich um Kontakte handelt, über die sich sonst im Internet nichts an Informationen findet – wenngleich dies nicht ungewöhnlich ist, denn man befindet sich hier ja in Bereichen mit diskreten Angeboten, die man sonst nicht findet.

Sollten jemand über Informationen im zuvor beschriebenen Zusammenhang verfügen, scheuen Sie nicht, sich vertrauensvoll der BVfK-Rechtsabteilung anzuvertrauen. Da ist es oft neben juristischen Bewertungen hilfreich, wenn man auch Informationen austauschen kann. Dies erfolgt selbstverständlich diskret und nur nach vorheriger Zustimmung.

Kontakt: rechtsabteilung@bvfk.de Tel.: 0228 85 40 920

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Mobile.de reagiert auf Kritik zu Preisbewertungen. Zahl der Bewertungskriterien soll sich verdoppeln – kontroverse Diskussion mit ZDK-Vertretern - System bleibt Geschäftsgeheimnis – Medienvertreter ausgeschlossen.

Hoch her ging es offensichtlich am vergangenen Dienstag in Berlin-Dreilinden und von Zufriedenheit scheint man beim ZDK wohl nicht wirklich sprechen zu können. Denn von dort hört man immer wieder das, was auch die überwiegende Zahl der Händler meint: Das Preisbewertungssystem muss weg!

Hier geht´s zum vollständigen Artikel: >>> kfz-betrieb-mobile-ueberarbeitet-preisbewertungen

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Händlerkritik an mobile.de-Eingabemaske: Es wird immer wilder.

"... Die neue Eingabemaske ist einfach unglaublich. Es wird immer wilder. Ich habe bereits dort angerufen und bei ein paar neuen gesetzten Extras gefragt was es ist. Der Mitarbeiter konnte natürlich nicht eins von den Suchkriterien erklären.

Beispiel: Man gibt Klimaautomatik ein, wir haben natürlich unser Inserat gepflegt und die 4 Zonen Klimaautomatik eingepflegt. Das Auto wird nicht mehr gefunden!!!!!!! Dafür gibt es jetzt 100 Beispiele. Die Herren haben 0,0 Ahnung von der Praxis.

Was das für die Eingabe der Fzge bedeutet ist sowieso unglaublich. Gerne füttere ich Sie mit weiteren Beispielen, eine Katastrophe, wenn es demnächst für die Kunden so in der Suchmaske hinterlegt ist.

Null Ahnung von der Praxis. Für die Eingabe eines 7er BMWs brauchen wir nen halben Tag, denn anhand der FgStNr.  funktioniert es ja leider auch nicht fehlerfrei. Zudem hat jeder Hersteller andere Bezeichnungen für seine Extras..."

Der BVfK hat die Kritik wunschgemäß an mobile.de weitergeleitet.

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BVfK-Gutachten über Preisbewertungen: Eingriff in den Gewerbebetrieb?

"Ein Anspruch nach § 823 BGB käme vorliegend unter dem Gesichtspunkt eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb in Betracht" heißt es in einem 22-seitigen Gutachten der BVfK-Juristen, das sich mit einer Vielzahl rechtlicher Fragen rund um die Preisbewertungen befasst. Das Gutachten liegt inzwischen beiden großen Börsen zur Stellungnahme vor.

Der BVfK favorisiert seit Jahren den Dialog über Konfliktthemen mit den Börsen an Stelle gerichtlicher Auseinandersetzungen. Angesichts der unerfreulichen Entwicklung im Zusammenhang mit Preisbewertungen scheint jedoch nun eine Ausweitung auf konkrete juristische Fragen erforderlich zu sein.

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Kurzes Leben oder kurze Pause?

Aus auto4you.de wird www.deineautobörse.de

„…Ein Berliner Gebrauchtwagenhändler hat die neue Autobörse auto4you vorerst gekippt: Eine einstweilige Verfügung zwingt die Portalbetreiber, die Inhalte der Webseite offline zu schalten…“ berichtet die Automobilwoche. ( automobilwoche-streit-um-auto4you-de ) "Zwischenzeitlich haben wir die Lage bereits wieder im Griff" berichtet GGG-Chef Leichnitz gegenüber dem BVfK: „Aus auto4you wird www.deineautobörse.de und wir sind bereits seit dem 20. April wieder online.“ Warum man nun in Laatzen wieder optimistisch ist, eine ernstzunehmende Alternative zu mobile.de und autoscout24.de werden zu können, verrät das Team der neuen Börse sicherlich auch am 5. Mai auf dem BVfK-Schiff.

deineautobörse.de - unser Motto: „Einfach nur Dein Auto!“

• Keine Werbung
• Keine Pop-ups
• Keine „Top-Angebote“
• Keine Finanzierungsangebote
• Keine Versicherungsangebote
• Keine fragwürdigen Bewertungen

www.deineautobörse.de

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Nur lizenzierte Markenhändler?

HeyCar will freie Händler nicht mehr diskriminieren.

Als markenübergreifende Plattform bietet heycar lizenzierten Markenhändlern die ideale Plattform für Ihre hochwertigen Gebrauchtwagen.“

„Sind Sie lizenzierter Markenhändler und an heycar interessiert? Hinterlassen Sie uns einfach Ihre Kontaktdaten und wir melden uns in Kürze bei Ihnen zurück, um die nächsten Schritte zu besprechen.“

BVfK-Mitglied Sascha Schmitz ( www.autozentrum-schmitz.de ) fand: So geht das nicht! Und reklamierte bei HeyCar, wie auch beim BVfK. Daraufhin haben auch wir der Börse geschrieben:

>>> BVfK-Vorstand kontaktiert HeyCar

Die Antwort von HeyCar kam promt. Man schrieb an Schmitz: "...Zu einem gewissen Grad teilen wir dasselbe Verständnis wie Sie und wir haben in den letzten Monaten festgestellt, dass es potentiell weitere spannende Vermarkter gibt, die durchaus die Qualitätsstandards eines Markenhändlers erfüllen. Aus diesem Grund erörtern wir derzeit sehr intensiv, inwiefern wir unsere Kriterien zukünftig anpassen können..."

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Petition gegen fragwürdige Abmahnungen

Svana von Treyer schreibt:

Leider haben wohl in jeder Branche dubiose Vereine und Rechtsanwälte Abmahnungen als lukrative Einnahmequelle für sich entdeckt. Es werden dort Millionenbeträge auf dem Rücken gerade kleinerer Unternehmer verdient. 

Es muss sich dringend etwas an der Rechtsprechung ändern. Denn wer Aufgrund einer Abmahnung die lebenslang gültige, strafbewährte Unterlassungserklärung unterschrieben hat, bekommt bei dem nächsten gleichwertigen Verstoß eine Vertragsstrafe, welche sich meist zwischen 1.500 - 3.000 € PRO FEHLER bewegt. Das kostet viele die Existenz. Flüchtigkeitsfehler können schnell entstehen. 

Wir fordern eine Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens und unterstützen die Online-Petition im deutschen Bundestag:

https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2018/_03/_08/Petition_77180.html

Die konkreten Vorschläge für eine Reform sind:

- eine Verschärfung der Anforderungen an Abmahn- und Klagebefugnis von Vereinen und Mitbewerbern (Aktivlegitimation),

- verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung der finanziellen Anreize, um das Abmahnwesen als Geschäftsmodell aus reinem Gewinninteresse betriebswirtschaftlich uninteressant zu machen,

- verfahrensrechtliche Änderungen, die ein Kräftegleichgewicht herstellen und den abgemahnten Unternehmen ermöglichen sollen, sich auch bei finanzieller und personeller Überlegenheit des Abmahners gegen Abmahnmissbrauch verteidigen zu können.

Denn nur wenn sich das Gesetz ändert, wird sich dauerhaft etwas ändern. 

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie diese Petition ebenfalls unterstützen und an Ihre Mitglieder kommunizieren. 

Svana von Treyer DaWanda GmbH * Windscheidstr. 18 *10627 Berlin
Tel: 030 - 25 76 08 47 * Fax: 030 - 25 76 08 52
http://www.dawanda.comhttp://www.facebook.com/dawanda.de

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Jetzt für die BVfK-Ankaufplattform "WhoBuysMyCar" registrieren 

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

auch wenn die BVfK-Ankaufsplattform WhoBuysMyCar WBMC, erst am 05. Mai 2018 an den Start geht, können Sie sich bereits jetzt schon über den Mitgliederbereich der BVfK-Webseite registrieren.

Dazu haben wir Ihnen ein Registierungsformular in Ihrem Mitgliederbereich der BVfK-Webseite hinterlegt. 

>>> Hier geht's zur Anmeldung für die Ankaufplattform

Wir haben die Möglichkeit Ihre Login-Daten der BVfK-Webseite verschlüsselt zu übertragen, so dass Sie sich mit Ihren BVfK-Login-Daten auch bei WhoBuysMyCar anmelden können. Wenn Sie dies wünschen, markieren Sie bitte die entsprechende Option im Registrierungsformular. 

Für all diejenigen, die sich bis einschließlich 14.04.2018 für den Systemtest als Beta-Tester gemeldet haben, entfällt die Registrierung. Sie erhalten die Zugänge und Infos zur Nutzung bereits im Laufe der nächsten Woche. ________________________________________________________________

Noch keinen Login für den BVfK-Mitgliederbereich?

Dann nichts wie los! Hier können Sie als BVfK-Mitglied nicht nur bares Geld bei unseren Partnern sparen, sondern auch viele Dinge erledigen oder finden, die Ihnen die tägliche Arbeit erleichtern. 

>>> Registrierung für den BVfK-Mitgliederbereich 

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Ihre BVfK-IT Spezialisten

Marcel Manthey & Waldemar Trommenschläger

Kontakt: m.manthey@bvfk.de

Anmelden für den BVfK-Jahreskongress können Sie sich hier: 

>>> Anmeldung BVfK-Jahreskongress 2018

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

Händler obsiegt vor Gericht trotz Defektes innerhalb der Sechs-Monats-Frist. Beweislastumkehr des § 477 BGB (476 a.F. BGB) konnnte widerlegt werden.

Das LG Berlin hat mit seinem Urteil vom 23.01.2018 zugunsten eines KfZ Händlers entschieden, obwohl ein Defekt an der Zylinderkopfdichtung innerhalb der ersten 6 Monate vom Käufer bemängelt wurde.

In dem zu Grunde liegenden Fall erwarb ein Verbraucher von einem Kfz-Händler im Oktober 2015 einen ca. 11 Jahre alten Rover mit einer Laufleistung von 109.500 km. Das Fahrzeug wurde vor Vertragsunterzeichnung vom Käufer probe gefahren und erhielt eine Werkstattuntersuchrung in einem anderen Betrieb. Dabei wurde u.a. Kühlwasser nachgefüllt.

Drei Monate nach Übergabe bemängelte der Käufer eine defekte Zylinderkopfdichtung und forderte den Händler zur Nachbesserung auf. Hierzu führte er an, dass er bereits im Dezember 2015 eine Werkstatt aufgesucht habe, weil das Kühlwasser ständig aufgebraucht gewesen sei. Aufgrund des Defektes sei es zur Vermischung von Kühlflüssigkeit mit dem Motoröl gekommen.

Der Händler wies den Anspruch mit dem Argument zurück, dass die Zylinderkopfdichtung zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs in Ordnung gewesen sei. Wäre diese bereits bei Übergabe beschädigt gewesen, wären die Anzeichen durch Kühlwasser hellbraun verfärbtes Motoröl am Ölmessstab und ölfeuchte Bereiche am Zylinderblock bei der Werkstattüberprüfung vor Fahrzeugübergabe aufgefallen. Da eine Einigung nicht erzielt werden konnte, erhob der Käufer eine Klage vor dem LG Berlin.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Nach dem Ergebnis der vom Gericht geführten Beweisaufnahme war die Zylinderkopfdichtung bei Übergabe nicht mangelhaft. Der beauftragte Sachverständige hat dazu ausgeführt, dass eine starke Qualmbildung im Fall eines tatsächlichen Schadens zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen haben müsse. Es würde sich zudem die Besonderheit ergeben, dass der Kläger eine Probefahrt unternommen und das Fahrzeug in einer Werkstatt vorgeführt habe. Bei dieser Sachlage sei es nicht verständlich, wenn eine tatsächlich vorhandene Qualmbildung weder vom Kläger bei der Probefahrt, noch von der Werkstatt, der das Fahrzeug zur Begutachtung beim Ankauf vorgeführt wurde, festgestellt worden sei. Dies gelte insbesondere deshalb, weil nach dem Klägervortrag die Werkstatt bei der Begutachtung des Fahrzeugs das Kühlwasser aufgefüllt habe. Dann sei es aber unverständlich, dass diese dann nicht einen weißen Qualm bei der Fahrt oder aber durch Kühlwasser hellbraun verfärbtes Motoröl im Kühlwasser-Vorratsbehälter festgestellt habe.

Demnach stehe zur Überzeugung des Gerichts fest, dass das Kühlwasserproblem vor dem Defekt der Zylinderkopfdichtung vorhanden gewesen sei, denn bei Übergabe des Fahrzeugs habe es keine Qualmbildung gegeben, während das Kühlwasser ständig aufgefüllt werden musste.

(LG Berlin, Urt. v. 23.01.2018, Az. 36 0 124/16)

 

BVfK Anmerkung:

Nach der (neuen) Rechtsprechung des BGH zu § 477 BGB (476 BGB a.F.) muss der Käufer beim Verbrauchsgüterkauf nur noch behaupten, dass sich innerhalb von sechs Monaten ein Mangel gezeigt hat. Alles andere obliegt nunmehr dem Verkäufer. Dieser muss ab jetzt den sogenannten vollen Beweis des Gegenteils erbringen. Ihn trifft also die Pflicht nachzuweisen, dass die Sache zum Zeitpunkt der Übergabe absolut mangelfrei war und nicht einmal ein in der Entstehung begriffener Sachmangel vorgelegen hat. Genau das ist dem Händler in dem zugrunde liegenden Fall gelungen. Das Urteil zeigt erfreulicherweise, dass ein Händler nicht immer der Gelackmeierte ist, wenn innerhalb der ersten 6 Monate ein Defekt auftritt.

Aus dieser Entscheidung wird deutlich, wie vorteilhaft ein neutraler Zustandsbericht des Fahrzeugs mit Unterschrift des Käufers zum Zeitpunkt der Übergabe sein kann. Diese Entscheidung sollte bei der Händlerschaft jedoch nicht als der „Paukenschlag“ und folglich auch nicht als Persilschein für künftige Fälle im Rahmen der Sachmängelhaftung herangezogen werden. Dass der Sachverständige die außergerichtlich von der Werkstatt getroffenen Feststellungen in seine Bewertung mit einbezogen hat, ist erfreulich, dürfte aber grundsätzlich nicht die Regel sein.

Die Moral von der Geschicht: Ein kaufbegleitendes Gutachten des Fahrzeugs vor Übergabe ist immer sinnvoll, eine Garantie für eine Haftungsfreizeichnung bietet es im Gegenzug aber nicht. Hier sind wie immer die Umstände des Einzelfalls heranzuziehen, die in zugrunde liegenden Fall für den Händler gesprochen haben.

M. Gross

BVfK-Rechtsabteilung

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>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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Insolvenzverfahren über Easy Car Pay eröffnet.

Betrieb läuft weiter.

Über die im Internet unter www.sicherbezahlen.de auftretende Firma Easy Car Pay GmbH Kasparstraße 35-3750670 Köln wurde am 21. März 2018 vom Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 72 IN118/18 das Insolvenzverfahren eröffnet. Nach Auskunft des Unternehmens gegenüber dem BVfK gab es unerwartete Probleme mit einem Bankpartner. Derzeit würden allerdings vielversprechende Gespräche mit Investoren zur Sicherung des Unternehmens stattfinden. Der Geschäftsbetrieb laufe zunächst normal weiter.

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Terminkalender:


5. - 6. Mai 2018 - 12. Großer BVfK-Kongress / Rhein in Flammen - ausgebucht!

Anmeldungen können daher nur noch unter dem Vorbehalt frei werdender Plätze entgegen genommen werden.

Hier geht es zur Anmeldung und zum Anmeldeformular für den 12. BVfK-Jahreskongress: >>> Anmeldung BVfK-Jahreskongress-2018

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